Ihr Versicherungsvertrag?
Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sind in Ihrem Versicherungsvertrag Höchstgrenzen für die Entschädigung von Wertsachen vereinbart.
Pauschal kann gesagt werden:
Außerhalb entsprechend sicherer Tresore oder Datensicherungs-Schränke werden viele Dinge nicht ersetzt, bzw. sind gar nicht versicherbar.
Je höher der Wert, um so höher muss die Sicherheitsstufe des Tresors sein.
Im Kleingedruckten steht's geschrieben:
Wertgegenstände fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn Sie in einem dem Wert der Sache entsprechenden "Wertbehältnis" aufbewahrt werden.