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Ihr Versicherungsvertrag?

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sind in Ihrem Versicherungsvertrag Höchstgrenzen für die Entschädigung von Wertsachen vereinbart.

 

Pauschal kann gesagt werden:

Außerhalb entsprechend sicherer Tresore oder Datensicherungs-Schränke werden viele Dinge nicht ersetzt, bzw. sind gar nicht versicherbar.

Je höher der Wert, um so höher muss die Sicherheitsstufe des Tresors sein.

Im Kleingedruckten steht's geschrieben:

Wertgegenstände fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn Sie in einem dem Wert der Sache entsprechenden "Wertbehältnis" aufbewahrt werden.