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Ihr Versicherungsvertrag?

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sind in Ihrem Versicherungsvertrag Höchstgrenzen für die Entschädigung von Wertsachen vereinbart.

Pauschal kann gesagt werden:

Außerhalb entsprechend sicherer Tresore oder Datensicherungsschränke werden viele Dinge nicht ersetzt, bzw. sind gar nicht versicherbar.

Je höher der Wert, um so höher muss die Sicherheitsstufe des Tresors sein.

Im Kleingedruckten steht's geschrieben:

Wertgegenstände fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn Sie in einem dem Wert der Sache entsprechenden "Wertbehältnis" aufbewahrt werden.

 

 

 

 

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