Waffenschränke - Waffenschrank Sicherheitsstufe B
Waffenschränke in Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992, Stand Mai '95)! Wenn Sie nicht sicher sind welche Sicherheitsstufe der Gesetzgeber von Ihnen verlangt, rufen Sie uns an oder informieren Sie sich hier: Kurzübersicht über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition.
Hinweis: Ein Klick auf den entsprechenden Reiter, und die Liste zeigt die gewünschte Waffenschrank-Auswahl.
| Bild | Bezeichnung | Beschreibung | Einbruchschutz Feuerschutz |
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| 13 Modellreihen wurden angezeigt. | |||||
Waffenschrank - Modellreihe R590Waffenschrank für Kurzwaffen |
Ausführung als Möbeleinsatztresor. Bis 10 Kurzwaffen und Munition im Innenfach (gegen Mehrpreis) möglich. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R591Waffenschrank für Kurzwaffen |
Mehrzweck - Möbeleinsatzschrank für Kurzwaffen, Munition und Ordner. Bis 5 Kurzwaffen und Munition im Innenfach möglich. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - DianaWaffenschrank für Langwaffen |
Schrank mit 5 - 10 Waffenhaltern. Gem. Waffengesetz: Hier können mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (>200 kg Schrankgewicht oder fachgerechter Verankerung) untergebracht werden. Munition ist im separat verschließbaren Innentresor oder im Munitionsschrank aufzubewahren. |
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - WF RunnerWaffenschrank für Langwaffen |
Schrank mit 7 - 14 Waffenhaltern. Gem. Waffengesetz: Hier können mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (>200 kg Schrankgewicht oder fachgerechter Verankerung) untergebracht werden. Munition ist im separat verschließbaren Innentresor oder im Munitionsschrank aufzubewahren. |
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R495Waffenschrank für Langwaffen |
Möbeleinsatz-Waffenschrank - für Einsteiger, für Sportschützen und Jungjäger, passt in fast jeden Möbelschrank. Für maximal 2 Langwaffen und 1 Kurzwaffe, Munition im Innenfach. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R535Waffenschrank für Langwaffen |
Möbeleinsatzwaffenschrank Sicherheitsstufe B bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen. Bis 10 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen möglich, Munition im Innenfach. |
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R536Waffenschrank für Langwaffen |
Möbeleinsatzwaffenschrank Sicherheitsstufe B bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen. Bis 10 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen möglich, Munition im Innenfach. |
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R540Waffenschrank für Langwaffen |
Mittlere Bauart. Bis 9 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R545Waffenschrank für Langwaffen |
Schwere Bauart. Bis 19 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R550Waffenschrank für Langwaffen |
Schwere Bauart. Bis 20 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion |
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Waffenschrank - Modellreihe R551Waffenschrank für Langwaffen |
Waffen-Mehrzweckschrank Bis zu 21 Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach. |
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Schutzklasse LFS 30 P / EN 15 659 |
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Waffenschrank - Modellreihe R570Waffenschrank für Langwaffen |
Möbeleinsatz und Stahl-Waffenschrank mit geprüftem Feuerschutz. Sicherheitsstufe B bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen. Bis 10 Langwaffen, bis 10 Kurzwaffen und Munition im Innenfach möglich. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Schutzklasse S 60 P / EN 1047-1 |
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Waffenschrank - Modellreihe R580Waffenschrank für Langwaffen |
Schwere, aufwändige Bauart mit geprüftem Feuerschutz. Bis 11 Langwaffen, bis 10 Kurzwaffen und Munition im Innenfach möglich. | Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450 Schutzklasse S 120 P / EN 1047-1 |
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Auszug aus dem neuen Waffengesetz
Das am 16. Oktober 2002 verkündete neue Waffengesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft. Entspricht Ihre Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht den Erfordernissen, haben Sie dies bis 31.08.2003 vorzunehmen und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
§ 36 Abs. 1: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. - Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad N/0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedsstaates entspricht.
§ 36 Abs. 2: Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, sowie verbotene Waffen, sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad N/0 entsprechendem oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu 10 Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, dass der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedsstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume gelten als gleichwertig.
§36 Abs. 3: Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Massnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde verlangen, dass man Ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 d. Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
§ 36 Abs. 4: Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 31.August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer dieser Anforderung entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen.
§ 36 Abs. 5: Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen und Munition und der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen festzulegen. Dabei können auch Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Nutzung von Schusswaffen festgelegt werden.
§ 36 Abs. 6: Ist im Einzelfall wegen Art und Zahl der Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.












