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Waffenschränke - Waffenschrank Sicherheitsstufe B

Waffenschränke in Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992, Stand Mai '95)! Wenn Sie nicht sicher sind welche Sicherheitsstufe der Gesetzgeber von Ihnen verlangt, rufen Sie uns an oder informieren Sie sich hier: Kurzübersicht über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Hinweis: Ein Klick auf den entsprechenden Reiter, und die Liste zeigt die gewünschte Waffenschrank-Auswahl.

Bild Bezeichnung Beschreibung Einbruchschutz
Feuerschutz
13 Modellreihen wurden angezeigt.
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R590

Waffenschrank - Modellreihe R590


Waffenschrank für Kurzwaffen


PDF Icon Prospekt R590 (PDF-Format)

Details

Ausführung als Möbeleinsatztresor. Bis 10 Kurzwaffen und Munition im Innenfach (gegen Mehrpreis) möglich.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R591

Waffenschrank - Modellreihe R591


Waffenschrank für Kurzwaffen


PDF Icon Prospekt R591 (PDF-Format)

Details

Mehrzweck - Möbeleinsatzschrank für Kurzwaffen, Munition und Ordner. Bis 5 Kurzwaffen und Munition im Innenfach möglich.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Diana

Waffenschrank - Diana


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt F-Diana (PDF-Format)

Details

Schrank mit 5 - 10 Waffenhaltern.

Gem. Waffengesetz:
Hier können mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (>200 kg Schrankgewicht oder fachgerechter Verankerung) untergebracht werden. Munition ist im separat verschließbaren Innentresor oder im Munitionsschrank aufzubewahren.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über WF Runner

Waffenschrank - WF Runner


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt F-WF-Runner (PDF-Format)

Details

Schrank mit 7 - 14 Waffenhaltern.

Gem. Waffengesetz:
Hier können mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (>200 kg Schrankgewicht oder fachgerechter Verankerung) untergebracht werden. Munition ist im separat verschließbaren Innentresor oder im Munitionsschrank aufzubewahren.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R495

Waffenschrank - Modellreihe R495


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R495 (PDF-Format)

Details

Möbeleinsatz-Waffenschrank - für Einsteiger, für Sportschützen und Jungjäger, passt in fast jeden Möbelschrank. Für maximal 2 Langwaffen und 1 Kurzwaffe, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R535

Waffenschrank - Modellreihe R535


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R535 (PDF-Format)

Details

Möbeleinsatzwaffenschrank
Sicherheitsstufe B bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen. Bis 10 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen möglich, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R536

Waffenschrank - Modellreihe R536


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R536 (PDF-Format)

Details

Möbeleinsatzwaffenschrank
Sicherheitsstufe B bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen. Bis 10 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen möglich, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R540

Waffenschrank - Modellreihe R540


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R540 (PDF-Format)

Details

Mittlere Bauart. Bis 9 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R545

Waffenschrank - Modellreihe R545


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R545 (PDF-Format)

Details

Schwere Bauart. Bis 19 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R550

Waffenschrank - Modellreihe R550


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R550 (PDF-Format)

Details

Schwere Bauart. Bis 20 Langwaffen und bis 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion
Bedingter Feuerschutz durch Stahlkonstruktion

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R551

Waffenschrank - Modellreihe R551


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R551 (PDF-Format)

Details

Waffen-Mehrzweckschrank
Bis zu 21 Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen, Munition im Innenfach.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Schutzklasse LFS 30 P / EN 15 659
Schutzklasse LFS 30 P / EN 15 659

 
Hier klicken für Informationen über Modellreihe R570

Waffenschrank - Modellreihe R570


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R570 (PDF-Format)

Details

Möbeleinsatz und Stahl-Waffenschrank mit geprüftem Feuerschutz. Sicherheitsstufe B bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen. Bis 10 Langwaffen, bis 10 Kurzwaffen und Munition im Innenfach möglich.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Schutzklasse S 60 P / EN 1047-1
Schutzklasse S 60 P / EN 1047-1

 
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Waffenschrank - Modellreihe R580


Waffenschrank für Langwaffen


PDF Icon Prospekt R580 (PDF-Format)

Details

Schwere, aufwändige Bauart mit geprüftem Feuerschutz. Bis 11 Langwaffen, bis 10 Kurzwaffen und Munition im Innenfach möglich.
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450
Sicherheitsstufe B, nach VDMA 24992, Stand '95 und Sicherheitsstufe S2, nach EN-14450

Schutzklasse S 120 P / EN 1047-1
Schutzklasse S 120 P / EN 1047-1

 

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Auszug aus dem neuen Waffengesetz

Das am 16. Oktober 2002 verkündete neue Waffengesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft. Entspricht Ihre Aufbewahrung von Waffen und Munition nicht den Erfordernissen, haben Sie dies bis 31.08.2003 vorzunehmen und der zuständigen Behörde nachzuweisen.

§ 36 Abs. 1: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. - Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad N/0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedsstaates entspricht.

§ 36 Abs. 2: Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, sowie verbotene Waffen, sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad N/0 entsprechendem oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu 10 Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, dass der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedsstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume gelten als gleichwertig.

§36 Abs. 3: Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Massnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde verlangen, dass man Ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt.Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 d. Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

§ 36 Abs. 4: Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 31.August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer dieser Anforderung entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen.

§ 36 Abs. 5: Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen und Munition und der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen festzulegen. Dabei können auch Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Nutzung von Schusswaffen festgelegt werden.

§ 36 Abs. 6: Ist im Einzelfall wegen Art und Zahl der Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

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